Zum Nachlesen: Der Entwurf der Bundesregierung zum Selbstbestimmungsgesetz

DIE LINKE.queer

Seit dem 28. April berichten Medien über den Entwurf eines Selbstbestimmungsgesetzes. Die Bundesregierung hat diesen Entwurf noch nicht veröffentlicht, aber einzelnen Medien zugespielt. Der Queerbeauftragte der Bundesregierung äußert sich in den sozialen Medien zu einzelnen Regelungen im Gesetzentwurf, überprüft werden kann das nicht. Wir veröffentlichen daher hier den Entwurf.

Offiziell läuft seit dieser Woche der Abgleich des Entwurfs mit den nicht an seiner Erstellung beteiligten Ministerin, gleichzeitig soll in der nächsten Woche aber bereits die Verbändeanhörung starten.

Nachdem die Ankündigung des Queerbeauftragten, ein Selbstbestimmungsgesetz werde zum 1.1.2023 in Kraft treten, sich schon nicht bewahrheitete, ist jetzt auch klar, dass die zweite Terminankündigung (Gesetz tritt zum 1.7.2023 in Kraft) offenbar vom Tisch ist. Mittlerweile soll, so der Queerbeauftragte, der Entwurf „noch vor der Sommerpause“ ins Kabinett eingebracht werden und dann dem Bundestag zugehen. Dort finden dann – offenbar erst im Herbst - drei Lesungen und ggf. eine Anhörung zum Entwurf statt.

Dieses gesamte Verfahren ist intransparent und missachtet, dass viele Menschen ihre eigene Lebensplanung vom neuen Selbstbestimmungsgesetz abhängig gemacht und den Zusagen der Bundesregierung und ihrer Vertreter:innen geglaubt haben.

Wir veröffentlichen hier, um für mehr Transparenz zu sorgen,

den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums der Justiz

das Hintergrundpapier der Ministerien für Justiz und für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)

Eine erste Stellungnahme von DIE LINKE.queer zum Entwurf kann hier nachgelesen werden.

Eine erste Stellungnahme der LINKSFRAKTION im Bundestag von Kathrin Vogler und Jan Korte kann hier nachgelesen werden.