Selbstbestimmung erfordert eine umfassende medizinische Versorgung

DIE LINKE.queer

Zum heute vorgestelltem Eckpunktpapier der Bundesregierung zum Selbstbestimmungsgesetz erklärt der Bundessprecher*innenrat von DIE LINKE.queer:

Die geplanten personenstandsrechtlichen Regelungen sind richtig und überfällig.

Allerdings klammert die Bundesregierung die Frage der gesundheitlichen Versorgung von trans* Personen nun offenbar vollkommen aus und verweist auf umstrittene „medizinische Leitlinien“ und Krankenkassenentscheidungen. Damit droht, dass es weiterhin keine umfassende, kassenfinanzierte gesundheitliche Versorgung von trans* Personen geben wird, sondern diese weiterhin auf zum Teil jahrelange Auseinandersetzungen mit ihren Krankenkassen und auf den Klageweg verwiesen werden. Das ist unwürdig.

 „Gesundheit ist der Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur das Freisein von Krankheit und Gebrechen. Das Erreichen des höchstmöglichen Gesundheitsniveaus ist eines der Grundrechte jedes Menschen, ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der politischen Überzeugung, der wirtschaftlichen oder sozialen Stellung“, lautet die Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Auf dieser Grundlage muss der freie Zugang zu allen notwendigen medizinischen Leistungen für trans* Personen gewährleistet werden. Die Ampel-Koalition versagt an dieser Frage derzeit.