Schönebeck: Auflösung des CSD eindeutig rechtswidrig
Zur vorzeitigen Auflösung des CSD Schönebeck durch Ordnungsamt und Polizei erklären die Bundessprecher von Die Linke queer, Daniel Bache und Frank Laubenburg:
Die Missachtung der grundgesetzlich geschützten Versammlungsfreiheit durch das Ordnungsamt Schönebeck und die dortige Polizei muss personelle und juristische Konsequenzen haben. Es handelt sich um einen vollkommen inakzeptablen Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte. Polizei und Ordnungsamt haben sich zu Gehilfen der faschistischen Kräfte gemacht, die CSDs verhindern und verbieten wollen.
Die Argumentation des Ordnungsamtes zur Beendigung des CSD erfolgte offenbar mit der Begründung, eine der gehaltenen Rede sei nicht politisch genug gewesen, gleiches gelte für die Ankündigung und das Spielen eines Liebesliedes. Von daher sei ein politischer Charakter der Veranstaltung nicht erkennbar gewesen.
Das stellt einen völlig willkürlichen Eingriff in das festgeschriebene Selbstbestimmungsrecht der Veranstalter:innen des CSD Schönebeck im Rahmen der Versammlungsfreiheit dar.
Allein, dass queere Menschen sich in der Öffentlichkeit versammeln, um Sichtbarkeit zu demonstrieren, ist ein politischer Akt. Dies gilt verstärkt in einem Bundesland, in dem aktuell die AfD in Umfragen mit über 30% gehandelt wird und queeres Laben damit akuten Gefahren ausgesetzt ist.
Die Linke queer fordert die sofortige Freistellung der verantwortlichen Ordnungsamtsbeschäftigten vom Dienst. Ihr Eingriff in die Veranstaltung war ein massiver Angriff auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundpfeiler eines demokratisch verfassten Staates. Wer sie angreift, hat im öffentlichen Dienst nichts zu suchen.
Dies dürfte auch dem Schönebecker Oberbürgermeister und Juristen Bert Knoblauch (CDU) klar sein. Von ihm verlangt Die Linke queer eine klare Distanzierung vom Verhalten seiner Beschäftigten und eine schriftliche Erklärung dazu, dass das Vorgehen rechtswidrig war. Notwendig ist auch Schadenersatz an die Veranstalter:innen, die ihre Versammlung vorzeitig abrechen mussten.
Die Polizei hat die Rechtswidrigkeit ihrer anschließend erlassenen Verbotsverfügungen für die geplanten Versammlungen gegen das faktische CSD-Verbot zu erklären. Sollte eine solche Feststellung nicht freiwillig erfolgen, raten wir den CSD-Veranstalter:innen zu einer Fortsetzungsfeststellungsklage, um die Rechtswidrigkeit der Maßnahmen im Nachhinein gerichtlich feststellen zu lassen.
Die zunehmenden autoritären, zum Teil faschistoiden, Tendenzen in der Bundesrepublik zeigen sich auch in einem autoritär-rechtsstaatswidrigen Verhalten einzelner staatlicher Behörden. Es bedarf eines massiven Widerstands dagegen. Die Linke queer ist Teil dieses Widerstands.