Kontenkündigung gegenüber der Roten Hilfe e.V. ist vorauseilender Sanktionsgehorsam – Solidarität mit queeren Antifaschist*innen darf nicht kriminalisiert werden
Die nach eigenen Angaben sozial-ökologische GLS-Bank und die Sparkasse Göttingen haben der linken Hilfsorganisation Rote Hilfe e.V. Konten gekündigt. Zu diesem skandalösen Vorgang erklären die Bundessprecher*innen von Die Linke queer, Daniel Bache, Frank Laubenburg und Maja Tegeler:
Die ohne nähere Begründung erfolgten Kontenkündigungen gegenüber der Roten Hilfe e.V. stehen offenbar im Zusammenhang mit der Sorge der GLS-Bank und der Sparkasse Göttingen, durch mögliche US-Sanktionsmaßnahmen selbst wirtschaftliche Nachteile zu erleiden, etwa im internationalen Zahlungsverkehr über das SWIFT-System, nachdem unter der Trump-Administration linke und antifaschistische Strukturen pauschal kriminalisiert oder gar als terroristische Organisationen eingestuft wurden. Wie weit die US-Regierung bereit ist zu gehen, wenn es darum geht, politische Gegner*innen zu drangsalieren, zeigt der Fall des französischen Richters Nicolas Gouillou, der am internationalen Strafgerichtshof in Den Haag arbeitet und dessen digitale Existenz de facto von den USA ausgelöscht wurde.
Gerade aus queerer Perspektive ist diese Entwicklung hochgefährlich. In den USA fordern rechte Think-Tanks inzwischen offen, queere – insbesondere trans – Menschen als „gewalttätige Extremist*innen“ einzuordnen. Der imaginierte Zusammenhang zu Antifa-Strukturen findet u.a. in dem rechten Geraune von einer angeblichen „Trantifa“ (transgender Antifa) ihren Ausdruck. Dabei geht es um die Kriminalisierung – manchen warnen gar: die Auslöschung – queerer Existenz sowie um die Zerschlagung queerer Strukturen. Schon jetzt gilt „die Antifa” für Trump als terroristisch. Die AfD nimmt den Faden dankbar auf und kopiert sowohl die Rhetorik als auch die Strategie der US-Rechten.
Die Rote Hilfe e.V. unterstützt Menschen, die aufgrund ihres politischen Engagements kriminalisiert oder verfolgt werden – darunter auch queere Aktivist*innen. Aktuell leistet sie unter anderem Unterstützung für die nicht-binäre Person Maja T., die in Ungarn unter rechtsstaatlich hochproblematischen Bedingungen inhaftiert ist und zuvor in einer rechtswidrigen Nacht- und Nebel-Aktion aus Deutschland nach Ungarn ausgeliefert worden war. Der Fall zeigt exemplarisch, wie notwendig solidarische Strukturen gerade für queere Antifaschist*innen sind.
Was heute die Rote Hilfe e.V. trifft, kann morgen queere Organisationen treffen. Ohne Konto ist die Akquirierung von Spenden und das Aufrechterhalten einer Organisation so gut wie unmöglich. Es ist unfassbar, dass in der Bundesrepublik ansässige Banken dem Druck von Trump nachgeben und aktiv an der Zerstörung zivilgesellschaftlicher Organisationen mitwirken wollen. Die spannende Frage ist nun, ob Gerichte dem Treiben der GLS-Bank und der Sparkasse Göttingen Einhalt gebieten – oder ob sie sich an Trumps Seite stellen.
