DIE LINKE.queer: Sexarbeitende benötigen eigenes Hilfsprogramm

DIE LINKE.queer

Von der aktuellen Krisensituation sind Sexarbeitende ganz besonders betroffen, ihre Bedarfe werden aber durch die nun aufgelegten Hilfsprogramme so gut wie nicht erfasst. Dies gilt besonders für Sexarbeitende in prekären Lebenssituationen. Dementsprechend fordert DIE LINKE.queer:

1.  Bereitstellung von Übernachtungsplätzen und Wohnraum für Sexarbeitende

Viele Sexarbeitende haben in Bordellen nicht nur gearbeitet, sondern dort auch gewohnt. Sie haben nun Obdachlosigkeit zu befürchten und sind dringend darauf angewiesen, dass ihnen durch die öffentliche Hand Wohn- und Unterkunftsmöglichkeiten angeboten werden. Wohn- und Übernachtungsmöglichkeiten in den geschlossenen Prostitutionsstätten müssen zudem durch ein Aussetzen des ProstSchG auch offiziell ermöglicht werden.

2.  Sozialleistungen und Krankenversicherungsschutz

Selbst ein Teil der EU-Bürger*innen ist durch diverse gesetzliche Verschärfungen in den letzten Jahren vom Recht ausgeschlossen worden, Sozialleistungen nach dem SGB II („Hartz IV“) zu beziehen. Besonders betroffen sind hiervon Menschen aus Südosteuropa, die weniger als 5 Jahre in der Bundesrepublik leben und arbeiten, aber auch illegalisierte Menschen. Gegen viele der Verschärfungen laufen letztinstanzlich noch nicht abgeschlossene Klagen. Dadurch, dass Sexarbeitende ihrer oftmals selbständig ausgeübten Tätigkeit nicht mehr nachgehen können, gibt es aktuell eine große Gruppe nicht-deutscher Sexarbeitender, die nun für mehrere Monate völlig ohne Sozialleistungsanspruch und Krankenversicherungsschutz dasteht. Hier muss sofort geholfen werden. Allen Sexarbeitenden müssen die Leistungen des SGB II zur Verfügung stehen; dabei muss auf eine Prüfung und Meldung des Aufenthaltsstatus verzichtet werden. Die Inanspruchnahme von Sozialleistungen in der Corona-Krise darf zudem keine nachteiligen Folgen für den Aufenthaltsstatus haben.

3.  Ersatzmedikation für drogengebrauchende Sexarbeiter*innen

Besonders prekär ist die Lebenssituation von Sexarbeitenden, die der Beschaffungsprostitution nachgehen. Notwendig ist hier eine unverzügliche Veränderung der ausschließlich auf Repression setzenden Drogenpolitik. Es müssen sofort umfassende medizinische Angebote von der Substitution bis hin zur Originalstoffvergabe ermöglicht werden.

4. „Prostitutionsschutzgesetz“ aussetzen

Das mit massiver Repression einhergehende sogenannte „Prostitutionsschutzgesetz“ muss für die Zeit der Corona-Krise ausgesetzt werden. Es darf keine ordnungsrechtliche Verfolgung von nun offenbar werdenden Verstößen gegen das Gesetz geben. Weitere Repression würde Hilfesuchende davon abhalten, sich an offizielle Stellen zu wenden.