Masken beim CSD: Eindeutig erlaubt

DIE LINKE.queer

Zu den Aussagen der schwarz-grünen Landesregierung NRW, zur Verkleidung und Maskierung auf Demonstrationen wie den CSDs erklärt der Bundessprecher von DIE LINKE.queer, Frank Laubenburg:

Josefine Paul (Grüne) und Herbert Reul (CDU) missachten in ihrer Stellungnahme zum Thema „Masken beim CSD“ das grundgesetzlich garantierte Recht auf Versammlungsfreiheit und die Regelungen des Versammlungsgesetzes NRW, in dem sie einen Generalverdacht gegen maskierte Versammlungsteilnehmer:innen schüren.

Eine Maskierung ist auf jeder Versammlung erlaubt, die Motive für eine Maskierung können vielfältig sein: Jemand möchte nicht von seinem Arbeitgeber erkannt oder von Nazis fotografiert werden, seinen Fetisch oder die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Community zeigen. Alles erlaubt.

Ausschließlich, wenn eine Maskierung in der Absicht vorgenommen wird, sich durch die Maskierung einer Identitätsfeststellung durch die Polizei entziehen zu wollen, wäre sie verboten. Die Polizei darf diese Absicht aber nicht einfach unterstellen oder der Einfachheit halber annehmen. Es bedarf vielmehr tatsächlicher, konkreter Anhaltspunkte, die es bislang bei keiner einzigen CSD-Demonstration gegeben hat.

Vielmehr waren alle bisherigen Aufforderungen der Polizei in NRW, Maskierungen auf CSDs zu unterlassen, eindeutig rechtswidrig.

Ein völlig legales Verhalten von Demonstrant:innen wurde von der Polizei in NRW also wiederholt und rechtswidrig  kriminalisiert.

Insbesondere von Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) und Innenminister Herbert Raul (CDU) wären jetzt deutliche Worte und Taten notwendig. Denn die rechtswidrigen Angriffe der Polizei auf CSD-Veranstaltungen in NRW dauern seit Jahren an und treffen letztlich die gesamte Community, egal, ob maskiert oder nicht.   

Statt sich auf die Seite der zu Unrecht Kriminalisierten zu stellen, suggerieren CDU und Grüne mit ihrer Aussage „Allgemeingültige Bewertungen von Maskierungen losgelöst von der individuellen Situation vor Ort sind insofern nicht möglich“ (DS 18/5075 Landtag NRW), dass es zumindest zweifelhaft sei, ob Masken getragen werden dürften und waschen damit rechtswidrige Polizeimaßnahmen auch noch rein.

Notwendig wäre ein Rundschreiben der Landesregierung an alle Polizeibehörden, in der klargestellt wird, dass es kein allgemeines Vermummungsverbot gibt und die bloße Verdächtigung von CSD-Teilnahmenden inakzeptabel ist. Von Herbert Reul ist ein solches Schreiben nicht zu erwarten.

Und Gleichstellungsministerin Josefine Paul scheint sich in dieser Frage vor ihrer politischen Verantwortung Verstecken zu wollen. Auch eine Form der Vermummung, allerdings der unschönen Art.