Laschet-Regierung missbraucht Corona-Verordnungen zur Durchsetzung bürgerlicher Sexualmoral

DIE LINKE.queer

Zum gestrigen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Aussetzung des Verbots sexueller Dienstleistungen und zur Anordnung der Schließung schwuler Saunen in NRW durch lokale Ordnungsämter in den letzten Wochen erklären die Bundessprecher*innen von DIE LINKE.queer, Daniel Bache, Katharina Jahn und Frank Laubenburg:

Die CDU/FDP-Regierung in NRW hat gestern vor dem Oberverwaltungsgericht Münster zurecht eine schallende Ohrfeige erhalten. Denn die Corona-Schutzverordnungen wurden von ihr massiv missbraucht, um konservative Moral- und Familienbilder aufleben zu lassen und unerwünschte Formen gelebter Sexualität zu diskreditieren.

Während Familienfeiern, die immer wieder zu Masseninfektionen geführt hatten, mit bis zu 150 Personen nach den geltenden Verordnungen erlaubt sind, wurden schwule Saunen mit mehr als fragwürdigen Begründungen geschlossen, letztlich, weil in ihnen Sexualität gelebt wird. Sexarbeiter*innen wurden trotz gut einhaltbarer Hygiene- und Schutzkonzepte allumfassende Berufsverbote auferlegt.

Das Framing der konservativen Landesregierung ist klar: Familienbesuche und -feiern sind trotz hohen Infektionsrisikos notwendige soziale Kontakte, auf Sex außerhalb der Ehe und fester Beziehungen hingegen könne, trotz geringeren Infektionsrisikos, verzichtet werden.

„Ein Virus kennt keine Moral“ ist nicht nur der Titel eines Films von Rosa von Praunheim, sondern eben auch eine epidemiologische Erkenntnis.

Die Lebenswelten von Menschen und ihre Bedürfnisse müssen auch in den Zeiten einer Pandemie bei der Entwicklung von Schutzkonzepten Berücksichtigung finden. Die Landesregierung NRW ist aufgefordert, dieser Anforderung nun endlich gerecht zu werden.

Der bisherige Umgang mit Orten gelebter Sexualität erinnert hingegen in fataler Weise an die repressiven Strategien zur Bekämpfung des HI-Virus in den 1980er Jahren. Die gemeinsame Gegenwehr von Sexarbeiter*innen, schwulen Männern, drogengebrauchenden Menschen und sich ihnen gegenüber solidarisch verhaltenden Menschen und Organisationen hat dazu geführt, dass eine realistische und emanzipatorische Präventionspolitik entstanden ist. Diese Solidarität ist auch aktuell wieder gefragt.

Angesichts des gestrigen Beschlusses des OVG Münster fordert DIE LINKE.queer eine angemessene Entschädigung für alle Betriebe und Menschen, denen durch die Handlungen der Landesregierung und kommunaler Ordnungsbehörden finanzieller Schaden entstanden ist.