Einigung zum Gewalthilfegesetz: überfällig und ausgrenzend zugleich

Zur für heute geplanten Verabschiedung des Gewalthilfegesetzes im Bundestag erklären Luca Renner und Maja Tegeler, Bundessprecher*innen von Die Linke queer:

Die Linke queer begrüßt, dass es heute zu einem Gewalthilfegesetz kommt, das Betroffenen geschlechtsspezifischer Gewalt ab 2030 einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung zusichert. Der Bund beabsichtigt, die Länder beim notwendigen Ausbau von Schutzeinrichtungen und Beratungsstellen ab 2027 finanziell zu unterstützen. Auch das ist wichtig.

So begrüßenswert das Vorhaben auch ist, so kritikwürdig sind gleichzeitig die drohenden Ausschlüsse trans- und intergeschlechtlicher sowie nicht-binärer Menschen vom Gewalthilfegesetz auf Druck der Union, die damit erneut ihrer transfeindlichen Ausrichtung folgt.

Ebenso fehlt eine Regelung zugunsten geflüchteter und migrierter Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt, wie unter anderem der Deutsche Juristinnenbund bei der Anhörung im Familienausschuss am Montag zu Recht kritisierte.

Wir fordern die demokratischen Fraktionen im Bundestag dazu auf, diese grundrechtswidrigen Ausschlüsse umgehend zu revidieren. Wir sind es satt, dass queerfeindliche und rechtswidrige gesetzliche Regelungen immer erst vor den Gerichten weggeklagt werden müssen.

Die Linke hatte wie auch zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen seit Langem gefordert, dass ein Gewalthilfegesetz und damit ein bundesweiter verlässlicher Rechtsrahmen zügig umgesetzt wird. Angesichts 14.000 fehlender Plätze in Frauenhäusern und stetig steigenden Zahlen bei den Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt ist es unfassbar, dass die Ampel-Regierung nicht in der Lage war, einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen – und nicht zuletzt aufgrund der Blockade durch die FDP nun die CDU/CSU ihre trans- und queerfeindlichen Positionen in diesem Gesetz mit verankern kann.