COVID-19 nicht weiter als Deckmantel für Eingriffe in die Rechte von LGBTIQ* Personen nutzen

Cornelia Ernst MdEP

Gestern sprach die Kommissarin für Gleichstellung, Helena Dalli, im Ausschuss für bürgerliche Freiheit, Justiz und Inneres des Europaparlaments über Anti-Diskriminierungspolitik in Zeiten der Corona-Pandemie mit besonderem Blick auf die Lage von LGBTIQ* Personen. Dazu erklärt die Europaabgeordnete Cornelia Ernst, Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheit, Justiz und Inneres:

„Aktuell erleben wir in einigen EU-Mitgliedsstaaten einen unfassbaren Abwärtstrend bei den europäischen Freiheits- und Menschenrechten. Im Schatten der Corona Krise macht es der ungarische Präsident Viktor Orbán Trans* und Inter* Personen unmöglich, ihr Geschlecht rechtlich anerkennen zu lassen. In Polen erklärt sich mittlerweile fast ein Drittel der polnischen Gemeinden zur „LGBT-freien Zone.

Die Vorgänge in Ungarn und Polen sind unerträglich. Die fortschreitende Diskriminierung von LGBTIQ* Personen sowie deren Verdrängung aus der Öffentlichkeit zeigen, dass es in Europa noch lange nicht selbstverständlich ist, frei und selbstbestimmt leben zu können. Rechte und konservative Regierungen nutzen Corona als Deckmantel für weitere Eingriffe in die Menschenrechte und wollen auf dem Rücken bereits marginalisierter und diskriminierter Gruppen ihre Macht mittels mittelalterlicher Politik ausbauen.

Was in Polen und Ungarn passiert, hat ein Ausmaß an Menschenfeindlichkeit, wie wir sie in der EU schon lange nicht mehr erlebt haben. Menschen wird ihre Existenzberechtigung abgesprochen. Diesen Vorgängen muss sich die Europäische Kommission entschieden entgegenstellen. Doch die Kommission akzeptiert offensichtlich, dass in Polen und Ungarn grundlegenden Werte der EU mit Füßen getreten werden. Sie unternimmt zu wenig, um diesen Menschenrechtsverletzungen ein Ende zu bereiten.

Wir brauchen mehr Engagement von höchster Ebene und endlich konkrete Maßnahmen. Offensichtlich ist es an der Zeit, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Menschenrechte gelten immer, sie können nicht zur Disposition gestellt werden – auch nicht in Krisenzeiten.“