Blutspende: SPDqueer und LSU wollen Diskriminierung durch Diffamierung und neue Diskriminierung beenden

DIE LINKE.queer

Zu einem „Offenen Brief" der SPDqueer und der LSU an den Präsidenten der Bundesärztekammer zur „Richtlinie Hämotherapie" erklären die Bundessprecher von DIE LINKE.queer, Frank Laubenburg und Daniel Bache:

 

Anstatt Diskriminierungen abzuschaffen fordern SPDqueer und LSU neue diskriminierende Regeln für Blutspenden. Wir sind entsetzt darüber, dass die beiden bürgerlichen Organisationen von SPD und CDU/CSU Blutspenden an überholte moralische Werte knüpfen wollen und weisen diesen Vorschlag als unsolidarisch und zudem gefährlich zurück. Konkret ist festzuhalten:

1. Die derzeit bestehenden Blutspenderegeln sind diskriminierend, weil sie ohne wissenschaftliche Notwendigkeit Männer, die Sex mit Männern haben sowie Trans*Personen zur Blutspende nur zulassen, wenn diese 12 Monate lang keinen Sex hatten. Diese Frist kann und muss deutlich verkürzt werden, und zwar auf das diagnostische Fenster zum Nachweis einer HIV-Infektion (je nach Testverfahren sechs bis zwölf Wochen).

2. Durch die ausschließliche Anwendung des besten HIV-Antikörper-Test-Verfahrens PCR, durch ein Verbot von Poolings (also dem Zusammenführen und gemeinsamen Testens mehrerer Blutspenden) und ein Nachtesten alle Blutspenden nach ca. 14 Tagen ließe sich das ohnehin geringe Risiko, HIV-positive Blutspenden zu verwenden, noch deutlicher und diskriminierungsfrei verringern.

3. Neuinfektionen mit HIV finden sowohl bei Menschen in (vermeintlich) monogamen Beziehungen als auch bei Menschen mit wechselnden Sexualpartner*innen statt. Wenn die queeren Organisationen von SPD und CDU/CSU nun gemeinsam fordern,  „Personen mit sexuellem Risikoverhalten, z. B. Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Partnern" für vier Monate von der Blutspende auszuschließen, wird hier ausschließlich das konservative Märchen von der „sicheren" Monogamie und der „gefährlichen" Promiskuität bedient. Ein Wording, bei dem wechselnde Sexualpartner*innen als „Risikoverhalten" gelten, ist inakzeptabel und diffamierend.

4. Auch die Forderung von SPDqueer und LSU, „Personen, die Sexualverkehr gegen Geld oder andere Leistungen (z. B. Drogen) anbieten", für längere Zeit von der Blutspende auszuschließen als andere, ist eine diskriminierende und diffamierende Forderung, die auf keiner wissenschaftlicher Erkenntnis beruht.

5. Alle Forderungen, die das „individuelle sexuelle Verhalten" zum Kriterium bei Blutspenden machen wollen, ignorieren vollkommen die Blutspendepraxis. Weder ist eine Erfassung des individuellen Sexualverhaltens wünschenswert noch ist zu erwarten, dass Blutspender*innen sich hierzu von ehrenamtlichen Helfer*innen ausführlich befragen lassen und ausführlich antworten.  Zudem ist es keine seltene Konstellation, dass eine von zwei Personen in einer Beziehung wirklich davon ausgeht, in einer monogamen Beziehung zu leben.