Begleitgesetz notwendig: Corona-Daten aus Bars, Clubs oder Restaurants dürfen nicht als ’Rosa Listen‘ bei der Polizei landen

DIE LINKE.queer

Im Zuge der Corona-Schutzverordnungen müssen Gäste von Restaurants, Clubs oder Bars persönliche Daten hinterlegen, damit Gesundheitsämter gegebenenfalls Infektionsketten nachvollziehen können. Diese sinnvolle Regelung wird dadurch konterkariert, dass auch die Strafverfolgungsbehörden einfach Zugriff auf diese Daten erlangen können. Dazu erklären die Bundessprecher*innen von DIE LINKE.queer, Daniel Bache, Katharina Jahn und Frank Laubenburg:

Die Corona-Pandemie darf nicht zu einem Abbau von Grundrechten und zur Gefährdung queerer Schutzräume führen. Über Jahrzehnte hinweg waren gerade schwule Männer der willkürlichen, oftmals rechtswidrigen Datensammlung durch die Polizei ausgesetzt, ‚Rosa Listen‘ wurden bis mindestens 2005 in polizeilichen Datenbanken geführt. Dass es seit 2018 mindestens 400 Fälle bei der Polizei gegeben haben soll, bei denen es Verfahren wegen verbotener Datenabfragen gab, unterstreicht, wie wichtig der Umgang mit sensiblen Daten im Zusammenhang mit Behörden ist.

Dass Strafverfolgungsbehörden nun im Zuge von Ermittlungen Zugriff auf die Gästedaten von Bars, Clubs oder Restaurants erhalten können, ist ein Skandal. Diese Daten dürfen ausschließlich für die Corona-Prävention (also bei Bedarf den örtlichen Gesundheitsämtern) zur Verfügung stehen, das muss durch ein Begleitgesetz auf Bundesebene ausdrücklich so festgelegt werden.

Gerade queere Schutzräume wie Bars, Clubs, Vereine oder Zentren leben immer auch davon, dass es vertrauliche Orte sind, dass man sich in ihnen auch anonym bewegen kann. Die durch Corona notwendige Datenerfassung ist von daher schon problematisch genug. Sie darf nicht auch noch zu einer faktischen Ausweitung der Datensammlung und -erfassung bei Staatsanwaltschaften und der Polizei führen.