Ampel und G-BA haben geschlampt: Bundessozialgericht kippt gesundheitliche Versorgung von trans und non-binary

DIE LINKE.queer

Zu den Auswirkungen des Urteils des Bundessozialgerichts zur Finanzierung geschlechtsangleichender Operationen vom 19.10.2023 erklären Luca Renner und Frank Laubenburg, Bundessprecher*innen von DIE LINKE.queer:

Nicht nur bei non-binären, sondern auch bei trans Personen gibt es keine rechtliche Grundlage für die Übernahem der Kosten geschlechtsangleichender Operationen. Allenfalls bei bereits begonnenen Behandlungen „erwägt der Senat Vertrauensschutz“, hat das Bundesozialgericht geurteilt. Die negativen Dimensionen dieses Urteils sind leider in der öffentlichen Debatte bislang nicht deutlich wahrgenommen worden.

Festzustellen ist, dass das Bundessozialgericht deutlich auf Versäumnisse der Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP und des gemeinsamen Bundesausschusses (G--BA) der kassenärztlichen Vereinigungen hinweist.

Der G-BA hat die gesetzliche Aufgabe, den Leistungsanspruch auszugestalten, zu geschlechtsangleichenden Operationen und zur weiteren spezifischen gesundheitlichen Versorgung von trans und non-binären aber bislang keine Regelungen getroffen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der die Rechtsaufsicht über den G-BA hat, und der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne), haben diese Lücke bislang schlichtweg ignoriert.

DIE LINKE.queer hatte bereits im Sommer 2021 darauf hingewiesen, dass schon bei der Vorstellung der Eckpunkte für ein Selbstbestimmungsgesetz die Fragen der gesundheitlichen Versorgung vollkommen ausgeklammert wurden und dies deutlich kritisiert.

Der Ansatz von SPD, Grünen und FDP, erst einmal lediglich die Frage der Personenstandsänderung in einem Selbstbestimmungsgesetz zu regeln und sich irgendwann später der Gesundheitsfragen anzunehmen, rächt sich jetzt.

Notwendig ist nun, dass die Bundesregierung den G-BA zu einer schnellstmöglichen Regelung auffordert und dies parallel und unverzüglich durch die Vorlage eines entsprechenden Gesetzesentwurfs absichert.

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Die Pressemitteilung des Bundessozialgerichtes zum Urteil: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023_34.html