Betriebsverfassungsgesetz muss auch für kirchliche Einrichtungen gelten
Zur aktuellen Diskussion um die Notwendigkeit eines Diskriminierungsschutzes aufgrund der sexuellen Orientierung sowie geschlechtlichen Identität bei kirchlichen Arbeitgebern erklären Luca Renner und Daniel Bache als Bundessprecher*innen von DIE LINKE.queer:
Ja, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) muss vollständig endlich auch in kirchlich getragenen Einrichtungen gelten. Das wäre eine große Erleichterung für Hunderttausende von Beschäftigten. Ständige Angst vor Entlassung, sowie permanente Selbstverleugnung und Versteckspiel machen Menschen Angst und kaputt.
Doch das kirchliche Arbeitsrecht schwächt Beschäftigte insgesamt. Personal- und Betriebsräte dürfen nicht gebildet werden, die Mitbestimmungs- und Einspruchsrechte des Betriebsverfassungsgesetzgesetzes gelten nicht. Stattdessen gibt es Sonderregelungen, die auch nach Meinung der Gewerkschaft Verdi lediglich ein Vertretungsrecht zweiter Klasse bedeuten.
Es ist völlig inakzeptabel, dass beispielsweise in Kindertagesstätten und Krankenhäusern die gesetzlichen Rechte der Mitarbeiter:innen davon abhängig sind, wer Träger*innen der Einrichtung ist, zumal die Personal- und Sachkosten durch Steuermittel und Sozialversicherungsbeiträge finanziert werden.
Auch das AGG muss vor Ort durchgesetzt werden. Je stärker eine Personalvertretung, desto weniger wird Diskriminierung möglich sein. Deshalb darf es jetzt nicht um halbherzige Lösungen gehen. Das Betriebsverfassungsgesetz muss vielmehr endlich auch für kirchliche Einrichtungen gelten. Denn derzeit sind Kirchen keineswegs so bunt wie ihre Fenster.

