Vogler fordert Schreddermoratorium für TSG-Akten

Kathrin Vogler, Mitglied des Bundestages

Die Ampel-Koalition verpflichtet sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die Abschaffung des transfeindlichen Transsexuellengesetzes (TSG) und seine Ersetzung durch ein Selbstbestimmungsgesetz. Dennoch plant sie offenbar nicht, auch die Akten der Opfer des TSG vor der routinemäßigen Vernichtung zu sichern.

Auf die Frage der queerpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Kathrin Vogler, nach einem Schreddermoratorium der Gerichtsakten und Gutachten die im Zuge des Transsexuellengesetzes (TSG) bei einer Geschlechtangleichung angelegt wurden, antwortet der parlamentarische Staatssekretär aus dem Innenministerium, Mahmut Özdemir, ausweichend und vage. Kathrin Vogler erklärt dazu:

„Es ist heutzutage unstrittig, dass die Verfolgung Homosexueller ein düsteres Kapital in der Geschichte beider deutscher Staaten war. Doch Gerichtsakten zum §175 wurden zumeist vernichtet und so ist die historische Aufarbeitung auf unzureichende Quellen angewiesen. Dieser Fehler darf sich nicht wiederholen. Transgeschlechtlichen Menschen ist durch die verfassungswidrigen Verordnungen des TSG erhebliches Leid zugefügt worden. Dieses Unrecht muss aufgearbeitet werden. Deshalb ist eine Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren unzureichend. Die Akten müssen vor der Vernichtung gerettet und am besten im Bundesarchiv für Betroffene und Forschende zugänglich gemacht werden.“ Vogler will sich nun an den Queerbeauftragen der Bundesregierung, Sven Lehmann, wenden und ihn bitten, dass die Aufbewahrungsfristen verlängert werden und dass der Kontakt zu Betroffenenverbänden gesucht wird sowie eine wissenschaftliche Aufarbeitung des Unrechts angestoßen wird.