Klage gegen rechtswidriges Masken-Verbot beim CSD Aachen ist wichtiges Signal

DIE LINKE. queer

DIE LINKE. queer unterstützt die Klage eines Betroffenen gegen das ihm und anderen am vergangenen Samstag von der Polizei Aachen auferlegte Verbot, während der dortigen CSD-Demonstration eine Pet-Play-Maske zu tragen. Das Verbot, so DIE LINKE. queer, stelle einen tiefgehenden und rechtswidrigen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Versammlungsfreiheit dar.

Der Düsseldorfer Verwaltungsrechtler Dr. Jasper Prigge, der auch innen- und queerpolitischer Sprecher der LINKEN in NRW ist, hat daher heute als Rechtsanwalt eines Betroffenen beim Verwaltungsgericht Aachen Klage gegen das Verbot eingereicht.

„Es gibt im Versammlungsrecht kein absolutes Vermummungsverbot, auch, wenn die Polizei das fälschlicherweise immer wieder mal behauptet. Rechtswidrig war nicht das Verhalten meines Mandanten, sondern das der Aachener Polizei“, so Dr. Jasper Prigge.

Diese Rechtsauffassung wird auch gestützt durch ein Gutachten, welches der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages im Auftrag des verfassungspolitischen Sprechers der LINKEN im Bundestag, Niema Movassat, nach einem ähnlichen Vorgang im letzten Jahr beim CSD in Essen erstellt hatte.

„Versammlungsteilnehmern steht es grundsätzlich frei, ihre Kleidung oder sonstige Aufmachung zur Kommunikation ihres Anliegens einzusetzen“, heißt es in dem Gutachten. Von daher werde nicht gegen das Vermummungsverbot verstoßen, wenn beispielsweise mit Totenkopfmasken gegen Krieg, mit Politikermasken oder auf einem CSD mit Hundemasken demonstriert werde.

Der Aachener Polizeipräsident Dirk Weinspach (Grüne), der politisch für das Verbot verantwortlich ist, hat zudem eine übler Aachener Tradition wiederbelebt.

1976 verbot die Stadt Aachen einen Infostand der örtlichen Schwulengruppe „Gesellschaft für Sexualreform“ (GSR), das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte das Verbot mit der Begründung, niemand habe das Recht „seinen Mitbürgern Angelegenheiten seines Intimbereichs aufzudrängen“, Jugendliche könnten zudem „in der ungestörten Entwicklung ihrer Privatsphäre“ beeinträchtigt werden. Bis heute gibt es von der Stadt Aachen keine Entschuldigung für ihr damaliges Verhalten.

Gerade vor diesem historischen Hintergrund appelliert DIE LINKE. queer auch an die Solidarität der Community mit den vom aktuellen Verbot Betroffenen.

„Dass es queere Menschen gibt, die in Kommentaren und Foren erklären, Masken gehörten allenfalls ins Schlafzimmer, aber nicht auf CSD-Demonstrationen, steht in der verhängnisvollen Tradition und Argumentation, mit der in den 1970er Jahren in Aachen das öffentliche Auftreten als schwul oder lesbisch verboten wurde. Unabhängig davon, was man selbst gut findet, müssen die CSD die Breite der queeren Community abdecken, müssen und sollten CSDs auch immer Orte der Provokation sein, muss die Versammlungsfreiheit verteidigt werden“, so Frank Laubenburg, einer der Bundessprecher von DIE LINKE. queer.

Die Polizeibehörde in Aachen habe, so Laubenburg weiter, „ohnehin einiges aufzuarbeiten.“ So wurden an diesem Wochenende Demonstranten im rheinischen Braunkohlerevier von einem Aachener Polizeibeamten über Lautsprecher als „Zecken“ bezeichnet, ein in Nazi-Kreisen verwendeter Begriff für linke Demonstrierende.

„Der Umgang der Aachener Polizei mit der Versammlungsfreiheit ist grundsätzlich mehr als bedenklich, das zeigen auch die Berichte über den immer wieder rechtswidrigen Umgang der Polizei mit den Protesten von ‚EndeGelände‘ an diesem Wochenende und die dortige Polizeigewalt. Soziale Bewegungen, von CSDs bis Klimabewegung, müssen gemeinsam dafür streiten, dass ihre Grundrechte nicht weiter durch einen GRÜNEN-Polizeipräsidenten beschnitten werden können“, so Laubenburg.