Intersexuelle schützen, Entschädigung vornehmen

DIE LINKE. queer

Zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums, mit dem ein Verbot sogenannter „geschlechtsangleichender Operationen“ an Kindern durchgesetzt werden soll, erklären für DIE LINKE. queer die Bundessprecher*innen Katharina Jahn, Daniel Bache und Frank Laubenburg:

 

DIE LINKE.queer begrüßt, dass der jahrelange Kampf der Community, vor allem der Trans- und Inter-Initiativen für ein Verbot sogenannter „geschlechtsangleichender Operationen“ dem Bekunden des Bundesjustizministeriums nach endlich Früchte trägt. Der vorliegende Referentenentwurf ist allerdings unzureichend.

So ist es dringend notwendig, die bisherigen Opfer solcher Operationen für die erlittenen Körperverletzungen umfassend zu entschädigen, begleitet werden muss dies durch eine umfangreiche Informationskampagne und niedrigschwellige Möglichkeiten Entschädigung in Anspruch nehmen zu können.

Darüber hinaus muss es verpflichtend Antidiskriminierungsmaßnahmen und Aufklärungskampagnen für die breitere Öffentlichkeit geben, vor allem im Bereich der Erziehungs- und Bildungseinrichtungen. Die Beratungsangebote für Intersexuelle sind auszubauen, die Selbstorganisation muss gestärkt werden. Das alles ist notwendig, um Mobbing zu verhindern und Selbstbehauptung zu stärken.

Unausgereift ist zudem die Absicht, Familiengerichte zur letztentscheidenden Instanz für die Operation Minderjähriger über 14 Jahre zu machen. Diesen Abteilungen der Amtsgerichte fehlt nicht nur die Kompetenz, sie dürften laut Referentenentwurf auch massiv in das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen eingreifen. Andererseits muss verhindert werden, dass Jugendliche, die schon ökonomisch völlig von ihrem Elternhaus abhängig sind, unter Druck gesetzt werden, eine geschlechtsanpassende Operation vornehmen zu lassen, weil es von Dritten gewünscht ist.