Geplante Justizreform: Umgang mit queeren Opfern ist das Hauptproblem

DIE LINKE.queer

Die Ampel-Regierung plant, den §46 des Strafgesetzbuches dahingehend zu ändern, dass bei der Strafzumessung bei den „Beweggründen und die Ziele des Täters" zukünftig auch „geschlechtsspezifische" und "gegen die sexuelle Orientierung gerichtete" Motive strafverschärfend berücksichtigt werden. Hierzu erklären die Bundessprecher von DIE LINKE.queer, Daniel Bache und Frank Laubenburg:

Die geplante Erweiterung des §46 StGB ist zwar zu begrüßen, als isolierte Maßnahme allerdings völlig unzureichend. Denn das Problem beginnt schon bei der verständlicherweise mangelnden Anzeigebereitschaft antiqueerer Straftaten.  Der immer wieder vorkommenden Diskriminierung queerer Menschen, die Anzeigen stellen wollen, muss entgegengewirkt werden. Nach wie vor werden immer wieder rechte bis nazistische Strukturen innerhalb der Polizei öffentlich. Unabhängig arbeitende, staatlich geförderte Beratungsstellen gegen antiqueere Gewalt sind auch deshalb notwendig.

Polizei und Staatsanwaltschaften ignorieren zudem immer wieder antiqueere Tatmotive.  Als Folge von „Streit“ wurden zuletzt ein trans*feindlicher angriff in Herne und der Angriff an auf CSD-Teilnehmer*innen in Karlsruhe gewertet. Erst nach massiven Protesten aus der Community änderte die Polizei ihre Bewertung. Wenn aber in der Ermittlungsarbeit antiqueere Motive von Täter*innen gar keine Berücksichtigung finden, können sie auch bei der Urteilsbemessung kaum berücksichtigt werden. Da liest sich dann der neugefasste §46 StGB gut, bleibt aber ohne Konsequenzen.

Eine Gesetzesänderung kostet nichts. Der Ausbau von Beratungsstellen für queere Gewaltopfer, die verbindliche Fortbildung von Polizei und Staatsanwaltschaften, die systematische Erfassung antiqueerer Straftaten hingen ist mit Kosten verbunden. Hier aber macht sich die Bundesregierung einen schmalen Fuß.