Erst Applaus, dann Arschtritt? Kirchliches Arbeitsrecht muss abgeschafft werden

Zum 1. Mai, dem Internationalen Tag der Arbeiter*innenbewegung, erklären die Bundessprecher*innen von DIE LINKE.queer, Daniel Bache, Katharina Jahn und Frank Laubenburg:

Bundesweit wird Pflegekräften derzeit für ihre Arbeit Applaus zuteil. Doch zahlreiche Mitarbeiter*innen von Gesundheitseinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten, die sich in katholischer Trägerschaft befinden, können jederzeit gekündigt werden, wenn sie eine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen oder nach einer Scheidung erneut heiraten. Das besondere „kirchliche Arbeitsrecht“ macht es möglich.

Das Allgemeine Gleichstellungsgesetzt (AGG) gilt für kirchliche Einrichtungen nach wie vor nicht. Dieses andauernde Unrecht muss endlich überwunden werden.

Die kirchlichen Einrichtungen werden zu einem weit überwiegendem Anteil aus öffentlichen Mitteln finanziert, in einzelnen Regionen gibt es sogar z. B. nur Krankenhäuser in katholischer Trägerschaft.

Wer, wie die katholische Kirche, öffentliche Gelder erhält, muss im Gegenzug verpflichtet werden, auch Gleichstellung zu gewährleisten. Es ist ein Skandal, dass Steuergelder sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Diskriminierung bereitgestellt werden.

Das Vorgehen der katholischen Kirche ist besonders perfide, weil sie natürlich einerseits auf schwule und lesbische Mitarbeiter*innen angewiesen ist und diese andererseits immer wieder unter Druck setzen kann.

Selbst einzelne Urteile auf europäischer Ebene haben bei der katholischen Kirche noch nicht zu einem Umdenken geführt. Von daher muss der Deutsche Bundestag nun endlich regeln, dass Gleichstellung und da Verbot von Diskriminierung in einer demokratischen Gesellschaft überall zu gelten hat, auch in der katholischen Kirche.